Kann ich einen Antrag auf einen Pflichtverteidiger-wechsel stellen und was bedeutet Pflichtverteidigung überhaupt?
Grundsätzlich hat jede/r Beschuldigte das Recht auf eine/n Pflichtverteidiger/in, sofern eine der Voraussetzungen nach § 140 StPO vorliegt. Die häufigsten Fälle sind, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird oder die Hauptverhandlung vor einem (Jugend-)Schöffengericht, den Strafkammern beim Landgericht (Jugendkammer) oder dem Oberlandesgericht im ersten Rechtszug stattfindet. In solchen Fällen haben Sie die Möglichkeit, selbst eine/n Anwalt/Anwältin zu wählen. Das Amtsgericht setzt Ihnen hierfür eine Frist. Wenn Sie bis zum Ablauf dieser Frist keine/n Anwalt/Anwältin beauftragt haben, wird Ihnen ein/e Pflichtverteidiger/in gestellt. Nach der Beiordnung können Sie innerhalb von drei Wochen über eine/n Rechtsanwalt/-anwältin einen Antrag auf Pflichtverteidigerwechsel stellen.
Wie verhalte ich mich, wenn die Polizei gegen mich Maßnahmen ergreift?
Wählen Sie meine Nummer: 0170 83 61 306 !
Wichtig ist jetzt: Bewahren Sie Ruhe! Machen Sie unbedingt von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch und gehen Sie nicht zur polizeilichen Vernehmung ohne rechtlichen Beistand. Beauftragen Sie mich schnellstmöglich und behalten Sie regelmäßig Ihre Post im Auge. Je nach Vorwurf sollten Sie auch bedenken, dass eine Telefonüberwachung möglich sein könnte.
Wie verhalte ich mich, wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt?
Gemeinsam mit mir, als Ihre Rechtsanwältin, besprechen Sie ausführlich die Ermittlungsakte, um eine klare Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Je nach Strategie kann es zielführend sein, frühzeitig günstige Voraussetzungen zu schaffen, wie etwa durch Schadenswiedergutmachung oder die Teilnahme an einer Drogenberatung. Das Wichtigste hierbei ist, Ruhe zu bewahren und keine voreiligen Schritte zu unternehmen. Im Zweifel gilt: Schweigen ist Gold! Machen Sie keine Angabe zur Sache solang Sie nicht juristisch von mir beraten wurden. Ich begleite Sie professionell durch das gesamte Verfahren.
Was ist bei meinem Gerichtsverfahren zu beachten?
Wir entscheiden gemeinsam, ob Sie Angaben zur Person und/oder Sache machen möchten oder ob es entlastende Beweise gibt, wie beispielsweise Zeugen oder Dokumente, die Ihre Position stärken könnten. Sammeln Sie gegebenenfalls relevante Nachweise, die zu Ihrer Verteidigung beitragen können, und kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Post auf wichtige Mitteilungen. Dabei bleiben Sie stets im engen Austausch mit mir, um alle Schritte abzustimmen und optimal vorbereitet zu sein.
Ich wurde verhaftet! Was nun?
Bei einer Verhaftung ist es entscheidend, ruhig zu bleiben und keine Angaben zur Sache zu machen – Sie haben das Recht zu schweigen. Vermeiden Sie in dieser Situation jegliche Beleidigungen oder emotionale Reaktionen, da dies Ihre Lage verschlimmern könnte. Benennen Sie mich stattdessen direkt als Ihre Verteidigerin und verlangen Sie, dass ich umgehend informiert werde. Nur so können Ihre Rechte von Beginn an bestmöglich geschützt werden.
Wie verhalte ich mich während der Bewährungszeit?
Während der Bewährungszeit ist es von größter Bedeutung, alle Auflagen und Weisungen strikt zu erfüllen und bei einem Wohnsitzwechsel umgehend die zuständige Stelle zu informieren. Halten Sie regelmäßigen Kontakt zu Ihrem Bewährungshelfer und achten Sie darauf, keine weiteren Straftaten zu begehen, da dies den Widerruf der Bewährung zur Folge haben könnte. Kontrollieren Sie Ihre Post sorgfältig, um keine wichtigen Mitteilungen zu übersehen. Sollten Sie dennoch gegen Auflagen verstoßen oder erneut straffällig werden, kontaktieren Sie mich sofort – versuchen Sie nicht, die Situation eigenständig zu klären, sondern überlassen Sie dies mir.