Wie läuft ein erstes Beratungsgespräch mit mir ab?
Im ersten Beratungsgespräch haben Sie die Gelegenheit, Ihren Fall ausführlich zu schildern, während ich gezielt nachfrage, um ein klares Bild Ihrer Situation zu gewinnen. In einer vertrauensvollen Atmosphäre klären wir gemeinsam, welche rechtlichen Schritte möglich sind, damit Sie gut informiert und mit einem klaren Plan weitermachen können. Ihre Anliegen stehen dabei im Mittelpunkt – kompetent und empathisch.
Welche Schritte leite ich bereits während des Ermittlungsverfahrens für Sie ein?
Viele meiner Mandanten stehen vor einer extrem belastenden Situation – oft die schwerste ihres Lebens. Auf der anderen Seite: Ermittlungsbehörden, die längst aktiv geworden sind. Durchsuchung, Telefonüberwachung, Zeugenbefragungen – all das kann bereits laufen. Deshalb mein erster Schritt:
Ich zeige meine Verteidigung gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft an und beantrage Akteneinsicht. Denn nur wenn ich den gleichen Wissenstand habe, wie die Ermittlungsbehörden herrscht Waffengleichheit.
Ich gebe gegenüber der Polizei an, dass Sie vorerst von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch machen und das jedwede Kommunikation nur noch über mich abläuft. Sobald mir die Akte vorliegt, studiere ich diese und wir arbeiten den Akteninhalt gemeinsam durch. Ich entwickle SCHNELL und PRÄZISE
eine Verteidigungsstrategie und wir erörtern, ob wir gegebenenfalls jetzt schon positive Weichen für das Verfahren stellen können.
Ihre Verteidigung beginnt, noch bevor Sie den Gerichtssaal betreten.
Untersuchungshaft: Wie setze ich mich für Ihre Freiheit ein?
Ich treffe Sie regelmäßig in der JVA. Informationen, die mir vorliegen, werden unverzüglich an Sie weitergeleitet.
Nichts geschieht ohne Ihr Wissen und ohne Ihre Zustimmung. Ich bin jederzeit für Sie telefonisch erreichbar. Ich überprüfe, ob es die Möglichkeit gibt, den Haftbefehl aufheben zu lassen, beziehungsweise außer Vollzug zu setzen.
Zudem erörtere ich mit Ihnen, ob es weitere Möglichkeiten gibt, die den Haftgrund (z.B. Flucht- oder Wiederholungsgefahr) entfallen zu lassen.
Ich setze mich zudem dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt werden und auch Ihre persönlichen Anliegen Gehör finden.
So sind Sie, als mein Mandant immer informiert und nie allein!
Wie verteidige ich Sie im Hauptverfahren und bereite Sie optimal darauf vor?
Während des Hauptverfahrens stehe ich Ihnen nicht nur als Verteidigerin, sondern auch als verlässliche Partnerin zur Seite, die Sie durch jeden Schritt begleitet. Gemeinsam bereiten wir uns intensiv auf die Hauptverhandlung vor: Ich bespreche mit Ihnen den gesamten Ablauf des Verfahrens, kläre Sie über mögliche Risiken und Chancen auf und entwickle eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.
Dabei analysiere ich die vorliegenden Beweise, überprüfe Zeugenaussagen und recherchiere gegebenenfalls weitere entlastende Fakten. Wir üben Ihre Aussage, sodass Sie in der Verhandlung sicher auftreten können. Während des Verfahrens setze ich mich entschlossen für Ihre Interessen ein, stelle Anträge, vernehme Zeugen und trage Ihre Verteidigung schlüssig und überzeugend vor, immer mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Fachanwältin: Was macht den Unterschied?
Als Fachanwältin biete ich Ihnen einen entscheidenden Vorteil: spezialisierte Expertise und tiefes Fachwissen im Strafrecht. Durch die zusätzliche Qualifikation und fortlaufende Weiterbildungspflicht in im Strafrecht gewährleiste ich, dass Sie von meiner umfassenden rechtlichen Kompetenz profitieren, die weit über das allgemeine Fachwissen hinausgeht. Dabei kenne ich nicht nur die relevanten Gesetze, sondern auch aktuelle Urteile und Rechtsprechung, die für Ihren Fall entscheidend sein können.
Mit mir an Ihrer Seite erhalten Sie eine besonders fundierte Verteidigung – gerade bei komplexen Fällen, wo tiefes Fachwissen den Unterschied machen kann. Sie können sicher sein, dass Sie bestmöglich verteidigt werden, sowohl in im Ermittlungsverfahren als auch im Hauptverfahren.